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LEGISLATION

WCAG 2.2

WCAG steht für Web Content Accessibility Guidelines (Barrierefreiheitsrichtlinien für Webinhalte). Sie sind die wichtigsten Richtlinien für die Barrierefreiheit im Internet und bilden in den meisten Ländern der Welt den Standard für die diesbezügliche Gesetzgebung.

Collage aus bunten geometrischen Formen und zwei Bildern: Das erste zeigt ein Mädchen mit einer Armprothese, das einen Computer bedient, das zweite zwei Personen, die sich mit Dokumenten in den Händen unterhalten.
  • 👩🏻 Was sind die

  • ☑️ An wen?

  • 💻 Fallout

Was sind die WCAG 2.2?

Um wirklich zu verstehen, warum die WCAG so wichtig sind, muss man die Institution kennen, die sie entwickelt hat. Die WCAG wurden vom World Wide Web Consortium, bekannt als W3C, entwickelt. Das W3C wurde im Oktober 1994 in den Hallen des MIT Computer Laboratory (MIT/LCS) gegründet, als die weltweite Webaktivität exponentiell zu steigen begann. Die Organisation besteht aus mehr als 440 Mitgliedern, darunter führende Vertreter von Unternehmen, gemeinnützigen Organisationen, Universitäten, Regierungsbehörden und einschlägigen Branchen sowie führenden Wissenschaftlern auf diesem Gebiet.

Ursprünglich konzentrierte sich das W3C auf die Standardisierung von Webprotokollen, damit Websites und Webtools miteinander kompatibel sind. Jeder W3C-Standard wird mehrmals überprüft, getestet und analysiert, bevor er von den Mitgliedern genehmigt wird. In der Regel haben W3C-Standards drei Konformitätsstufen, von A bis AAA.

Die Barrierefreiheit im Internet war eines der ersten Themen, mit denen sich das W3C befasste. Die ersten WCAG wurden 1999 veröffentlicht, 2008 als WCAG 2.0 überarbeitet und 2018 in der heute verwendeten Form, 2.1, erneut aktualisiert.

Was sind die grundlegenden Kriterien?

  • Kompatibel mit Screenreadern: Alle Inhalte der Website müssen von Screenreadern und Hilfssoftware, die auf dem Betriebssystem installiert sind und von blinden Menschen für den Zugriff auf digitale Navigationsinhalte verwendet werden, genau und klar gelesen werden können.
  • Kompatibel mit Tastaturnavigation: Die Website muss vollständig mit der Tastatur navigierbar und bedienbar sein, ohne dass eine Maus benötigt wird. Diese Funktion wird von Menschen mit motorischen Einschränkungen genutzt.
  • Kompatibel mit der Benutzeroberfläche und dem Design: ausreichende Farbkontraste zwischen Vorder- und Hintergrund, lesbare Schriftgröße, ausreichende Zeilenabstände, deutliche Hervorhebungen und andere Anpassungen an Design und Benutzeroberfläche.
  • Sicher für Menschen mit Epilepsie: Animationen müssen gestoppt werden können, damit Menschen mit Epilepsie sicher navigieren können, ohne einen Anfall zu riskieren.
  • Verständlich für Menschen mit kognitiven Einschränkungen: Der Inhalt sollte in sehr einfachen, verständlichen Worten verfasst sein oder alternativ ein Glossar oder Wörterbuch enthalten, um Lesern mit kognitiven und Lernschwierigkeiten zu helfen, den Inhalt richtig zu verstehen.

How WCAG affects accessibility laws

Die WCAG beeinflussen die Gesetzgebung und viele Regierungen haben sie als Standard für ihre Gesetze zur Barrierefreiheit im Web übernommen.

Weiterlesen: https://www.w3.org/TR/WCAG21/

Was ist die BITV 2

Die sogenannte BITV 2.0 zielt darauf ab, das Recht jeder Person auf Zugang zu allen Informationsquellen und damit zusammenhängenden Diensten anzuerkennen und zu schützen, einschließlich derer, die durch Computer- und Telematikwerkzeuge vermittelt werden. Mit diesen Rechtsvorschriften wird das Recht auf Zugang für.

Menschen mit Einschränkungen geschützt und garantiert:

  • zu den Computer- und Telematikdiensten der öffentlichen Verwaltung und bestimmter Kategorien von privaten Einrichtungen
  • zu den vernetzten Informations- und Kommunikationstechnologien
  • zu Einrichtungen und Diensten, die der Öffentlichkeit über die neuen Systeme offenstehen oder zur Verfügung gestellt werden
  • für öffentliche Versorgungsdienste.

An wen richtet sie sich?

Informationen und Dienstleistungen öffentlicher Stellen, die elektronisch zur Verfügung gestellt werden, sowie elektronisch unterstützte Verwaltungsabläufe mit und innerhalb der Verwaltung, einschließlich der Verfahren zur elektronischen Aktenführung und zur elektronischen Vorgangsbearbeitung sind für Menschen mit Einschränkungen zugänglich und nutzbar zu gestalten.

An wen richtet sie sich?

Die Verordnung gilt unter Berücksichtigung der Umsetzungsfristen der §§ 12a bis 12c des Behindertengleichstellungsgesetzes für folgende Angebote, Anwendungen und Dienste:

  • Websites
  • mobile Anwendungen
  • elektronisch unterstützte Verwaltungsabläufe, einschließlich der Verfahren zur elektronischen Vorgangsbearbeitung und elektronischen Aktenführung
  • grafische Programmoberflächen, die:
    • in die Angebote, Anwendungen und Dienste nach den Nummern 1 bis 3 integriert sind oder    b) von den öffentlichen Stellen zur Nutzung bereitgestellt werden.
    • von den öffentlichen Stellen zur Nutzung bereitgestellt werden.
  • Von der Anwendung dieser Verordnung ausgenommen sind folgende Inhalte von Websites und mobilen Anwendungen:
  • Reproduktionen von Stücken aus Kulturerbesammlungen, die nicht vollständig barrierefrei zugänglich gemacht werden können aufgrund:
    • der Unvereinbarkeit der Barrierefreiheitsanforderungen mit der Erhaltung des betreffenden Gegenstandes oder der Authentizität der Reproduktion oder.
    • der Nichtverfügbarkeit automatisierter und kosteneffizienter Lösungen, mit denen die betreffenden Stücke aus Kulturerbesammlungen in barrierefreie Inhalte umgewandelt werden können,
  • Archive, die weder Inhalte enthalten, die für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden, noch nach dem 23. September 2019 aktualisiert oder überarbeitet wurden, sowie
  • Inhalte von Websites und mobilen Anwendungen von Rundfunkanstalten des Bundesrechts, die der Wahrnehmung eines öffentlichen Sendeauftrags dienen.
  • Für den Erhalt der Einsatzfähigkeit der Streitkräfte kann die Bundesministerin oder der Bundesminister der Verteidigung Ausnahmen von dieser Verordnung festlegen.

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